Sorgerecht beantragen: So geht’s
Das Sorgerecht erhalten automatisch beide Elternteile für das neugeborene Kind, wenn sie verheiratet sind. Für ein uneheliches Kind wird das Sorgerecht zunächst alleine der Mutter erteilt. Wollen die beiden unverheirateten Elternteile dagegen das gemeinsame Sorgerecht ausüben, ist dies vor der Geburt beim Jugendamt der Kommune zu erklären. Selbst nach der Geburt kann das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden. Dafür stehen entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Auch formlose Schreiben können genutzt werden, um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.
Entscheidend sind in allen Fällen die beiden Willenserklärungen der beiden Elternteile. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Willenserklärung der Mutter, dass sie das gemeinsame Sorgerecht wünscht.
- Willenserklärung des Vaters, dass er der Vater ist und das gemeinsame Sorgerecht in Anspruch nehmen will.
Die Anträge sind persönlich zu unterschreiben und müssen ebenfalls persönlich beim Jugendamt eingereicht werden. Ein Online-Antrag ist nicht ausreichend. Zudem müssen sich die Eltern mittels Personalausweis identifizieren.
Die Konsequenzen des gemeinsamen Sorgerechts
Allerdings sollten auch die Konsequenzen bedacht werden, die damit einhergehen, wenn man das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Alle Entscheidungen das Kind betreffend, sind nur noch gemeinsam zu treffen. Dazu zählen etwa Entscheidungen, wie
- Auswahl der Schule für das Kind,
- Entscheidungen über medizinische Versorgung,
- Kontoeröffnung für das minderjährige Kind nur durch beide Elternteile möglich usw.
Das kann sich vor allem bei getrennt lebenden Eltern als schwierig erweisen, insbesondere, wenn diese in unterschiedlichen Städten leben. Eines gilt aber generell: Auch bei unverheirateten Elternpaaren gibt es ein Umgangsrecht. Dieses ist nicht abhängig vom gemeinsamen Sorgerecht, sondern kann stets in Anspruch genommen werden.
Geteiltes Sorgerecht beantragen
Das geteilte Sorgerecht besagt, dass ein Elternteil alle Entscheidungen hinsichtlich eines bestimmten Teilbereichs des Sorgerechts alleine treffen darf. Beispielhaft sei hier die Vermögenssorge genannt. Hier gilt, wird geteiltes Sorgerecht für die Vermögenssorge beantragt und zugesprochen, dann darf der Elternteil, dem dieses Sorgerecht zugestanden wurde, alleine über die Finanzen des Kindes entscheiden.
Das geteilte Sorgerecht kann beim Familiengericht beantragt werden. Entsprechende Vordrucke und Formulare werden dabei zur Verfügung gestellt. Die Beratung durch einen Experten ist jedoch ratsam.