Das Sorgerecht: Ein vielschichtiges Thema
Das Sorgerecht ist juristisch unter dem Begriff „Elterliche Sorge“ bekannt. Der Rechtsbegriff stammt aus dem deutschen Familienrecht und wurde bereits 1980 eingeführt, als es eine Reform in diesem Bereich gab. Geregelt wird dieses Recht unter anderem im BGB, wobei man unterscheiden muss in

- die Personensorge - Sorge für die Person des Kindes und
- die Vermögenssorge - Sorge für das Vermögen des Kindes.
In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt, allerdings nur, wenn sie auch miteinander verheiratet sind. In diesem Zusammenhang gibt es aber Neuerungen, die erst seit kurzem gelten und die Stellung von Vätern unehelicher Kinder verbessern sollen.
Sorgerecht bei unehelichen Kindern
Außerdem kann das gemeinsame Sorgerecht bei unverheirateten Paaren ausgeübt werden, wenn beide Elternteile eine so genannte "Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge" abgeben. Ist eine solche Willenserklärung durch die Mutter nicht gewünscht, steht ihr regelmäßig zunächst das alleinige Sorgerecht zu.Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass unverheiratete Väter auch gegen den Willen der Mutter das Recht beantragen. Seit 2010 gilt diese Regelung, da die grundsätzliche Bevorzugung der Mutter, was das Sorgerecht angeht, gegen das "grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters" verstößt. So sah es das Bundesverfassungsgericht in seinem bahnbrechenden Urteil aus dem Jahr 2010. Maßgeblich für die Entscheidung, wem das Recht zur Sorge erteilt wird, ist dabei stets das Wohl des Kindes. Ledige Väter müssen hierfür einen Antrag beim Familiengericht stellen. Die Entscheidung treffen aber letztendlich die Kinder.
Sorgerecht abgeben
Einige Eltern sind mit der elterlichen Sorge überfordert. Insbesondere nach einer Trennung erscheint es ihnen nicht mehr sinnvoll, weiterhin das gemeinsame Sorgerecht auszuüben. Dann stellt sich die Frage, ob man es abgeben kann. Dies ist grundsätzlich nur unter klar definierten Voraussetzungen möglich, die für eine Abgabe des Sorgerechts sprechen.Teilt ein Elternteil dem anderen mit, dass er das Sorgerecht abgeben will, besteht allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts bei Gericht zu stellen. Der andere Elternteil wird diesem Antrag, da er das Recht zur Sorge ohnehin abgeben will, sicher zustimmen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Auch wenn auf das Sorgerecht verzichtet wird, entbindet dies nicht von der Unterhaltspflicht dem betreffenden Kind gegenüber.
Sorgerecht entziehen
Kann man das Sorgerecht einfach so entziehen? Diese Frage stellen sich vor allem Paare, die gerade in der Trennungsphase sind und dementsprechend versuchen, über das Sorgerecht für die Kinder ihren Streit auszutragen. Im Jahr 2009 wurde das Sorgerecht in Deutschland in 12.200 Fällen ganz oder teilweise entzogen. Allerdings ist die Entziehung des Sorgerechts wirklich der letzte Ausweg und sollte nur dann greifen, wenn alle anderen Maßnahmen fehlgeschlagen sind.Das Sorgerecht entziehen lassen kann man Eltern nur dann, wenn sie das Kindeswohl gefährden würden. Das heißt, dass bei Verdacht auf Gewalt, sowohl körperlicher, wie auch seelischer Natur, oder Vernachlässigung des Kindes das Kindeswohl gefährdet sein kann. In solchen Fällen kann es entzogen werden. Dabei unterscheidet man in die vollständige Entziehung des Sorgerechts und die teilweise Entziehung. Hier sind folgende Regelungen gängig:
- Vermögenssorge entziehen - Eltern dürfen nicht mehr über das Vermögen der Kinder entscheiden
- Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen - Eltern dürfen nicht mehr über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen
- Personensorge entziehen - Eltern dürfen nicht mehr über die täglichen Angelegenheiten entscheiden
Letztere Variante sollte stets das äußerste Mittel sein und nur zum Einsatz kommen, wenn Hilfsangebote durch die Jugendämter nicht fruchten. Auch ein Elternteil kann dem anderen Elternteil nur in seltenen Fällen das Sorgerecht entziehen lassen. Hier müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.
Geteiltes Sorgerecht
Beispiele hierfür sind eher selten zu finden. Dennoch gibt es eines, das das geteilte Sorgerecht verdeutlicht:Vater ist Steuerberater und ist für die Vermögenssorge alleine zuständig.
Mutter ist Ärztin und ist für die Gesundheitsvorsorge alleine zuständig.
In einem solchen Fall kann ein geteiltes Sorgerecht erteilt werden, dafür ist jedoch von den Eltern ein spezieller Antrag zu stellen. Die Regel bildet jedoch das gemeinsame Recht zur Sorge, in dem beide Elternteile über alle Belange des Kindes gemeinsam entscheiden können.
Weiterführende Informationen: