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Das gemeinsame Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht ist bei verheirateten Eltern die Norm und gilt auch über die Scheidung hinaus. Denn grundsätzlich gilt, dass ein alleiniges Sorgerecht ausschließlich auf Antrag erteilt werden kann, wenn dies dem Kindeswohl zugute kommt. Trotzdem erhält der Elternteil, bei dem das Kind nach einer Trennung lebt, die größte Verantwortung. Dies ist in § 1687 Abs. 1 S. 3 BGB geregelt.



Gemeinsames Sorgerecht beantragen

Allerdings gibt es immer mehr uneheliche Kinder und hier muss das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden. Grundlegend fällt dieses mit der Geburt an die Mutter. Beide Elternteile können jedoch vor der Geburt und genauso jederzeit danach das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Dafür müssen sie eine Willenserklärung beim Jugendamt abgeben. Diese besagt, dass die Mutter bereit ist, das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater auszuüben. Auch der Vater muss diese Bereitschaft signalisieren, wobei die Willenserklärungen persönlich beim Jugendamt einzureichen sind.

Will die Mutter hingegen kein gemeinsames Sorgerecht, so hat der ledige Vater künftig bessere Chancen. Selbst gegen den Willen der Mutter kann er beim Familiengericht einen Antrag zumindest auf die Mitsorge stellen. So kann er bestimmte Entscheidungen zumindest teilweise mittreffen.



Rechte und Pflichten beim gemeinsamen Sorgerecht

Das gemeinsame Sorgerecht birgt natürlich Rechte und Pflichten für beide Elternteile. Diese lassen sich in die verschiedenen Entscheidungen für das Kind unterteilen.

1. Entscheidungen des täglichen Lebens

Entscheidungen des täglichen Lebens können trotz gemeinsamem Sorgerecht von dem Elternteil alleine getroffen werden, bei dem das Kind lebt. Diese Entscheidungen kommen sehr häufig vor und haben auch keine allzu großen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Kindes. Dazu zählen etwa Entscheidungen über

  • alltägliche Gesundheitsvorsorge (Untersuchungen, Routine-Schutzimpfungen usw.),

  • Entschuldigungen in der Schule bei Krankheit,

  • Entscheidungen über die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen,

  • Entscheidungen über Freizeitaktivitäten des Kindes,

  • Entscheidungen über das Taschengeld usw.


2. Bedeutende Entscheidungen

Die für das Kind wirklich bedeutenden Entscheidungen sind beim gemeinsam ausgeübten Sorgerecht jedoch von beiden Elternteilen gleichermaßen zu treffen. Daher müssen sie sich hier zusammensetzen und eine gemeinschaftlich tragbare Entscheidung finden. Diese bedeutenden Entscheidungen sind zum Beispiel:

  • Auswahl des Kindergartens, der Schule oder Lehrstelle,

  • Besprechungen mit Lehrern z. B. über eine gefährdete Versetzung des Kindes,

  • Entscheidungen über große Operationen,

  • Kontoeröffnungen für das Kind,

  • Umzug eines Elternteils mit dem Kind,

  • Auslandsaufenthalte des Kindes usw.


Ebenfalls können die Eltern sich gütlich über andere Regelungen einigen, so dass etwa einzelne Entscheidungen für das Kind genauso von einem Elternteil alleine getroffen werden können. Dies liegt im Ermessen der Eltern.

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