Das Trennungsjahr
Grundvoraussetzung dafür, dass eine Scheidung in Deutschland erfolgen kann, ist eine Trennung. Diese geht einher mit dem Trennungsjahr. Das heißt, beide Parteien müssen mindestens seit einem Jahr von Tisch und Bett getrennt sein, damit die Scheidungerfolgen kann. Grund für diese Vorgehensweise ist es, dass man verhindern will, dass eine Scheidung vorschnell und übereilt erfolgt.
Wodurch ist die Trennung gekennzeichnet?
In der Regel geht die Trennung mit dem Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus einher. Hier beginnt auch das Trennungsjahr. Allerdings ist es mitunter aus finanziellen Gründen nicht möglich, aus der Ehewohnung auszuziehen. In diesen Ausnahmefällen kann das Trennungsjahr auch dann als absolviert gelten, wenn man weiter in der gemeinsamen Wohnung lebt.Allerdings muss dann eine klare Trennung von Tisch und Bett gegeben sein. Das heißt beispielsweise, dass beide Partner für sich selbst
- einkaufen
- putzen
- waschen
- kochen
- bügeln
Auch Geschlechtsverkehr ist im Trennungsjahr nicht mehr erlaubt. Ebenso wenig darf der gemeinsame Haushalt der Kinder zuliebe weiterhin gemeinsam geführt werden. Die Anforderungen sind hierbei sehr hoch. Der Partner, der die Scheidung eingereicht hat, muss beweisen, dass man seit mindestens einem Jahr getrennt lebt.
Vielfach ist bei einem solchen Trennungsjahr nicht klar, wann die Trennung eigentlich begonnen hat. Deshalb ist es ratsam, wenn beide Ehepartner ein Dokument unterzeichnen, aus dem der konkrete Beginn der Trennung hervor geht. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, kann der Beginn der Trennung auch durch ein anwaltliches Schreiben festgehalten werden.