Das Scheidungsrecht
Das Scheidungsrecht ist ein Bestandteil des Familienrechts. Darin enthalten sind zahlreiche Regelungen, die nicht nur das Scheidungsverfahren, sondern auch die Voraussetzungen für eine Scheidung und weitere Probleme, die nach erfolgter Scheidung auftreten können.

- Gewaltanwendung gegenüber dem anderen Ehepartner,
- sexuelle Erniedrigung gegenüber dem anderen Ehepartner,
- Schwangerschaft der Ehefrau, wobei das Kind nicht vom Ehemann ist
- feste neue Partnerschaft eines Ehepartners (diese wird aber noch nicht von allen Gerichten anerkannt).
Das Scheidungsverfahren
Das Scheidungsverfahren steht im Mittelpunkt des Scheidungsrechts. Die Ehescheidung an sich ist zwar nur eine Formalie und wird durch das Familiengericht rechtskräftig. Allerdings gibt es oft Probleme bei der Scheidung. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nur für den Ehegatten nötig, der den Scheidungsantrag gestellt hat. Sofern der andere Partner mit der Scheidung einverstanden ist, muss er sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Dies ist nur dann nötig, wenn er ebenfalls einen Antrag stellen will.Im eigentlichen Scheidungstermin geht es nur noch darum, dass das Gericht die Scheidung bestätigt. Dafür müssen beide Ehegatten persönlich vor Gericht erscheinen und ihren Willen kundtun, voneinander geschieden zu werden. Dieser Scheidungstermin ist dabei nicht öffentlich, so dass Zuschauer nicht zugelassen werden. Verzichten beide Parteien auf eine Berufung, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Allerdings gibt es hier eine Hürde: Der Verzicht auf das Rechtsmittel muss vom Anwalt erklärt werden. Andernfalls bedarf es noch der vierwöchigen Berufungsfrist, bis die Scheidung rechtskräftig ist.
Weitere Folgen der Scheidung
Ebenfalls sollte beachtet werden, dass eine Scheidung vielfältige Folgen mit sich bringt, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens mit geklärt werden müssen. Dazu zählen unter anderem:- Sorgerecht für die Kinder,
- Umgangsrecht für die Kinder,
- Unterhaltszahlungen für Kinde und/oder Ex-Ehepartner,
- Zugewinnausgleich und der
- Versorgungsausgleich